Verbesserung des Kita-Personalschlüssels: Weiterentwicklung in der Kindertagesbetreuung

Die Novelle des Kitagesetzes ist ein bedeutender Schritt hin zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung, und es ist mir eine Freude, Teil dieses Prozesses zu sein.

Eine wesentliche Änderung im Kitagesetz betrifft die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung, die nun als Regelfall verankert ist. So wird sichergestellt, dass Inklusion nicht nur ein Ziel, sondern eine Verpflichtung für alle Einrichtungen ist. Um das zu erreichen, ist es unerlässlich, die personelle Ausstattung von Kitas zu verbessern und multiprofessionelle Teams zu stärken. Die Ausweisung einer Personalreserve im Kitagesetz trägt dazu bei, diese zu unterstützen.

Für die finanzielle Ermöglichung haben wir den jährlichen Landeszuschusses pro Kind erhöht – zum 1. Januar 2023 um 200 Euro und ab dem 1. August 2023 um weitere 218 Euro Diese finanzielle Unterstützung ist voraussetzend für eine angemessene personelle Ausstattung und einen verbesserten Betreuungsschlüssel.

Es war mir auch wichtig, dass Kindertagespflege Kindertagesbetreuung gleichwertig anerkannt sind. stärkt wird. Für die inklusive Betreuung von Kindern haben wir die Gleichstellung der Kindertagespflege mit Kitas erreicht. Damit erhält auch die Kindertagespflege den vollen Landeszuschuss.  Das war ein notwendiger Schritt. So kann sichergestellt werden, dass alle Kinder in Sachsen vergleichbare Betreuungsmöglichkeiten erhalten, unabhängig davon, ob sie in einer Kita oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreut werden.

Als Nachweis für die „Kita-Tauglichkeit“ konnten wir die Früherkennungsuntersuchungen („Gelbes Heft“) einführen. a. Das ist eine Erleichterung für Familien.  aber vor allem stärkt es die Prävention und vereinfacht die Verwaltungsverfahren für Kinderärztinnen und Kinderärzte, da wir so Bürokratie abbauen konnten.